Bewerbungsfotos steuerlich absetzbar!

Unternehmer/innen sind sich bewusst: ihre Presse- und Produktfotos sind von der Steuer absetzbar. Aber wie geht es Angestellten und Arbeitern mit Ihren Bewerbungsfotos? Ich habe bei meiner Steuerberaterin Barbara Huber nachgefragt und folgende erfreuliche Auskunft erhalten:
Bewerbungsfotos sind ebenfalls von der Steuer absetzbar!


In ihrem Lohnsteuerausgleich (Arbeitnehmerveranlagung) können sie „Werbungskosten“ steuerlich geltend machen. Werbungskosten sind laut Gesetz “Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen”. Da Bewerbungsfotos nötig sind, um einen neuen Job („Erwerbung“) zu erlangen, sind die damit verbundenen Aufwendungen auch von der Steuer absetzbar.


Ein weiterer Steuer-Tipp in diesem Zusammenhang: überlegen Sie, welche Ausgaben Sie im Zusammenhang mit der Sicherung und Erhaltung ihrer Einnahmen haben. Nutzen Sie ihr Privattelefon auch teilweise für die Arbeit? Lesen sie regelmäßig Fachliteratur? Auch diese Werbungskosten können im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung geltend gemacht werden. Mehr Steuerinfos bekommt Ihr bei meiner Steuerberaterin Mag. Huber Barbara 1210 Wien, An der oberen Alten Donau 21/3 Telefonnummer 0664 21 40 700 oder auf Ihrer Webseite.

Steuerberatung Mag. Barbara Huber Wien 21